Datenschutzhinweis

Präambel:

Das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland. Rechtsträgergemäß Art. 1 Abs 2 des Staatsvertrags über Fernstudien an Fachhochschulen ist die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen – ZFH.

1. Erfassung und Verarbeitung der Bewerbungsdaten

Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung über das zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund werden personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert.

2. Name und Kontaktdaten

Verantwortlich für die Datenerhebung ist der Leiter des zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund, Herr Prof. Dr. Ralf Haderlein. E-Mail: leitung@zfh.de zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund Konrad-Zuse-Straße 1 56075 Koblenz Tel: 0261-91538-0

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Marc Bludau zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund Konrad-Zuse-Straße 1 56075 Koblenz E-Mail: m.bludau@zfh.de

4. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre Daten werden dafür erhoben, um ein nach Landesrecht ordnungsgemäßes Zulassungsverfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist die jeweilige Einschreibeordnung der Hochschule an der Sie sich bewerben in Verbindung mit dem Staatsvertag über Fernstudien an Fachhochschulen. Dabei dient die Datenerhebung folgenden Zwecken: - Prüfung der Zulassung (HZB, Studium, Berufspraxis) für das jeweilige Bundesland und für den jeweiligen Studiengang) - Durchführen eines Zulassungsverfahrens bei zulassungsbeschränkten Studiengängen mit und durch das Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) in Kooperation mit der Stiftung für Hochschulzulassung - Aussprechen einer Zulassung - Erstellung und Versand eines Zulassungs- und Gebührenbescheides - Erstellung einer Matrikelnummer bei der jeweiligen Hochschule - Erstellung eines Hochschulausweises der jeweiligen Hochschule - Versand der Studienmaterialien bzw. Freischaltung für die Plattform der Online-Module - ggf. Informationen an die Krankenkasse - ggf. Überprüfung eines Aufenthaltsstatus in Deutschland

5. Empfänger von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nach einer Verarbeitung und nach der Feststellung einer Zulassungsfähigkeit für den gewählten Studiengang an die jeweilige Hochschule weitergegeben (Hochschule an der Sie eine Zulassung für den gewählten Studiengang erreicht haben) um dort ihre ordnungsgemäße Einschreibung als Teilnehmer/in bzw. ordentliche/r Studierende/r vorzunehmen.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland / internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten.

Ihre Daten werden nach Erhebung und erfolgreicher Einschreibung bis zu 5 Jahre nach Ende des Studiums aufbewahrt und gespeichert. Dies erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

8. Betroffenenrechte

Nach Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 DS-GVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu: Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen nach Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie nach Art. 17, 18 und 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Um an einem Zulassungsverfahren in dem von Ihnen gewählten Studiengang teilzunehmen sind Sie verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Hochschulgesetzen der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland i.V.m mit der jeweils gültigen Einschreibeordnung der aufnehmenden Hochschule. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht abgeben, kann Ihr Antrag auf Zulassung nicht bearbeitet werden. Eine Zulassung zu dem von Ihnen gewählten Studiengang wäre für diesen Fall nicht möglich.